Nett. Aber als Miesmacher halte ich ein paar Sachen nicht für "echt" (Wasserläufer, Reihen von Basketbällen aufm Kopf,...). Außerdem sieht man bei ein paar Stunts ausgerechnet die Landung nicht... ist da wohl ned so gut gelaufen.
Der Fall ist nicht uninteressant. Nicht das sog. "Falschparken" oder die Beleidigung, das ist recht trivial, sondern dass der Geschädigte in seiner Schilderung vier Verstöße gegen Datenschutzrecht begeht (Bilder, Kennzeichen, Halterin und Fahrer) und dass er angibt, eine "Halteranfrage" gemacht zu haben, die er in solchen Fällen aber selbst gar nicht machen kann, außer er kennt einen Polizisten oder Beamten der Zulassungsstelle, die ihm diese Info evtl. entgegen der Dienstanweisung und wieder unter Verstoß gegen das Datenschutzgesetz verschafft haben.